Update zum Gewerbegebiet: Richtigstellung zu den Falschaussagen der INI
Aus gegebenem Anlass eines falschen Berichts der INI erfolgt nachfolgend die korrekte Darstellung des Sachverhalts. Zunächst ist festzuhalten, dass es erschreckend ist, dass eine Woche vor der Wahl mit Unwahrheiten versucht wird, Wähler zu fangen. Diese Desinformation dient einzig dazu, die CDU und andere Parteien der Gemeindevertretung zu diskreditieren und die geplante Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets (BPlan 11) zu verhindern.
Nicht nur Falschaussagen werden genutzt, auch unser Bürgermeister Herr Dr. Huzel (CDU) wird persönlich in negativer Weise durch die INI dargestellt, was unserer Meinung nach nicht in einen politischen Diskurs gehört. Herr Dr. Huzel ist nicht ohne Grund mehrmals wiedergewählt worden und Dank seiner Fachkenntnisse und seines Engagements hat er die Gemeinde Lüdersdorf die letzten Jahre erfolgreich gesteuert. Jegliche gegenteiligen Behauptungen sind schlichtweg haltlos und entbehren jeder Grundlage.
Richtigstellungen im Detail:
Falsche Behauptungen über Flächen:
Die westliche Fläche wurde zu keinem Zeitpunkt ernsthaft in Betracht gezogen. Es handelte sich lediglich um eine erste Betrachtungsfläche für den BPlan 11, die sofort wieder verworfen wurde. Die INI stellt dies jedoch fälschlicherweise als fest geplante Fläche dar.
Auch die Fläche am Kreisel dient nur als ökologische Ausgleichsfläche für die Erschließungsstraße (BPlan 13). Dies ist auch im Flächennutzungsplan der Gemeinde Lüdersdorf dargestellt und es ist unzutreffend, dass diese Fläche für anderweitige Nutzung wie beispielsweise die eines Gewerbegebiets vorgesehen ist.
Äußere und Innere Erschließung:
Mit der "äußeren Erschließung" durch den BPlan 13 (Erschließungsstraße; ugs. 'Umgehungsstraße') sollen "Voraussetzungen für die Ansiedlung weiterer Unternehmen an diesem Standort" geschaffen werden. Dies ist im Wortlaut dem Förderungszweck zu entnehmen. Es wurden bereits Kreuzungen in der Erschließungsstraße vorgesehen, um die geplante Erweiterung durch den BPlan 11 zu gewährleisten.
Im selben Förderbescheid wurde zudem die "Anbindung des BPlan 12 (bestehendes Gewerbegebiet) an die Landesstraße L02" zur Autobahn zusammen mit der "inneren Erschließung", also dem Bau der Zuwegungen innerhalb des Gebiets, gefördert, um "die Standortbedingungen bereits ansässiger Unternehmen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern". Auch dies wurde so im Wortlaut als Zweck der Förderung festgehalten.
Förderbescheid und Rückzahlung:
Im Förderbescheid wird explizit auf die Zweckbindung verwiesen, sodass bei Nichtrealisierung eine Rückzahlung der Fördergelder in Betracht kommt. Wie oben dargelegt, sollen sich Unternehmen entlang der Erschließungsstraße ansiedeln können. Sollte dies nicht realisiert werden, entfällt der Zweck und es sind Fördergelder in Millionenhöhe zurückzuzahlen.
Wir fordern die INI auf, bei der Wahrheit zu bleiben und keine falschen Darstellungen zu verbreiten, die nur dazu dienen, die Bürgerinnen und Bürger zu verunsichern. Die CDU steht für eine sachliche und transparente Politik im Sinne unserer Gemeinde und ihrer Weiterentwicklung.